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Reisepreisminderung wegen niedrigen Niveaus im Luxushotel
Reisepreisminderung wegen niedrigen Niveaus des Publikums in einem Luxushotel und wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft des Hotels
Im Zeitalter des Massentourismus ist es allen Bevölkerungsschichten möglich, Fernreisen zu unternehmen. Ein spezielles Publikum für Luxushotels gibt es heutzutage nicht mehr.
Während des Aufenthalts in einem Luxushotel während einer Pauschalreise ist daher ein Zusammentreffen mit Gästen aus Bevölkerungsschichten mit einfach strukturiertem Niveau durchaus möglich.
Wegen dadurch auftretender optischer oder atmosphärischer Störungen steht dem Reisenden kein Minderungsanspruch zu.
Die Hotelbeschreibung im Hauptkatalog des Reiseveranstalters (hier: hinsichtlich der Verfügbarkeit eines Spielcasinos während der gebuchten Reisezeit) beinhaltet keine Eigenschaftszusicherungen, wenn die Reise nach einem Sonderangebot zu einem deutlich verringerten Preis gebucht worden ist.
AG Hamburg 9 C 2334/94
Veröffentlicht am: 06.07.2010 | Kategorie: Gerichtsurteile Zivilrecht
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