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Internet-Versandhandel
Internet-Versandhandel: Vertragsschluss durch vorweggenommene Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters nach fehlerhafter Preisangabe
Stellt ein Verkäufer in einem Online-Shop nach Anfrage des Käufers eine Verfügbarkeitsprüfung an, um festzustellen, wie viele Artikel lieferbar sind, so will er sich rechtlich noch nicht binden, da z.B. völlig offen ist, wie viel Zeit vergeht, ehe der Kaufinteressent seine Bestellung abschickt und damit das vermeintliche Angebot des Verkäufers annimmt. Es handelt sich bei der vorgenommenen Verfügbarkeitsprüfung um eine Art Vorabservice für den zu bestellen wünschenden Verbraucher, nicht aber bereits um eine rechtsverbindliche Zusage. Das gilt insbesondere für den Fall, dass es aufgrund eines Datentransferfehlers beim Angebot zu einer fehlerhaften Preisangabe (hier: neuer DVD-Player für 0,01 €) gekommen ist, die ein verständiger Erklärungsempfänger nicht als ernsthaftes Kaufangebot werten konnte.
AG Frankfurt 30 C 3125/08 - 47, 30 C 3125/08
Veröffentlicht am: 07.01.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Wirtschaftsrecht
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