Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
Oettingenstraße 25
80538 München
| Tel.: | +49 (0) 89 29 19 01-0 |
|---|---|
| Fax: | +49 (0) 89 29 19 01-11 |
| E-Mail: | office@jusek.de |
Palais Esplanade
Sandplatz 2
I-39012 Meran
| Tel.: | +39 (0) 4 73 211 911 |
|---|---|
| Fax: | +39 (0) 4 73 211 424 |
| E-Mail: | info@pirhofer.it |
Kategorien
Stichworte
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Anpassen von Baufertigteilen
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Einbau von vorgefertigten Fenstern und Türen - Anpassen von Baufertigteilen
Mit dem Einbau von Drittfirmen vorgefertigten Türen und Fenstern handelt es sich auch dann um Trocken- und Montagebauarbeiten i.S.v. § 1 Abs 2 Abschn V Nr 37 des Verfahrenstarifvertrags für die Sozialkassen des Baugewerbes (VTV-Bau), wenn diese von ihrem Zusammensetzen oder ihrem Einbau bearbeitet werden. Das Anpassen und Zuschneiden der Baufertigteile zählt dann noch zu den Montagebauarbeiten im Sinne der tariflichen Norm, wenn diese Tätigkeiten arbeitszeitlich nicht überwiegen.
Auch der Einbau von Rollläden gehört zu den baulichen Leistungen im Sinne von § 1 Abs 2 Abschn V Nr 37 VTV. (Rn.59) Nur bei Überwiegen der Anpassungsleistung oder bei eigener Anfertigung (Sonderanfertigung) stellt sich diese Leistung nicht als bauliche Leistung im Sinne der Tarifnorm dar.
LArbG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1081/08 (Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 190/10)
Veröffentlicht am: 23.02.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Weitere Artikel
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Anpassen von Baufertigteilen
Stichworte: Arbeitsgericht, ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau, Sozialkasse
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Einbau von vorgefertigten Fenstern und Türen - Anpassen von Baufertigteilen
Mit dem Einbau von Drittfirmen vorgefertigten Türen und Fenstern handelt es sich auch dann um Trocken- und Montagebauarbeiten i.S.v.

Veröffentlicht am: 23.02.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Urproduktion
Stichworte: ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau, Sozialkasse
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich des VTV-Bau - Bohrungen zur Erdwärmegewinnung - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion
Zu den Rohrleitungsbauarbeiten im Sinne des § 1 Abs 2 Abschn V Nr 25 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV-Bau) gehören alle Arbeiten, die das Verlegen bzw.

Veröffentlicht am: 04.02.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialkasse
Stichworte: Arbeitsvertrag, ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau, Sozialkasse
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung i.S.v. § 1 Abs 2 Abschn VI VTV-Bau - Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialkasse
Selbständige Betriebsabteilungen in Betrieben des Baugewerbes werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 2 VTV nur dann nicht vom betrieblichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 VTV erfasst, wenn in ihnen "andere", dh.

Veröffentlicht am: 14.01.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau