Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
Oettingenstraße 25
80538 München
| Tel.: | +49 (0) 89 29 19 01-0 |
|---|---|
| Fax: | +49 (0) 89 29 19 01-11 |
| E-Mail: | office@jusek.de |
Palais Esplanade
Sandplatz 2
I-39012 Meran
| Tel.: | +39 (0) 4 73 211 911 |
|---|---|
| Fax: | +39 (0) 4 73 211 424 |
| E-Mail: | info@pirhofer.it |
Kategorien
Stichworte
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV/Bau - unzulässige Rechtsausübung - geänderte Rechtsauffassung
Das Vertrauen eines Arbeitgebers darauf, nicht zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren herangezogen zu werden, weil die Zusatzversorgungskasse als Einzugsstelle der Sozialkassen des Baugewerbes ausdrücklich erklärt hat, dass er an dem Sozialkassenverfahren nicht teilnehme, solange sich an der Verteilung der Arbeitszeiten auf die einzelnen Gewerke nichts Wesentliches ändere, ist ab dem Zeitpunkt der Mitteilung einer geänderten Rechtsauffassung nicht mehr schutzwürdig.
Die zugunsten der Sozialkassen bestehenden Auskunfts- und Beitragspflichten betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen den Parteien, sondern schutzwürdige Drittinteressen. Wäre der Arbeitgeber bei unveränderter betrieblicher Tätigkeit dauerhaft von den Verpflichtungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV/Bau) befreit, geschähe dies auf Kosten seiner Arbeitnehmer, aber auch seiner Wettbewerber. Die Einstellung dieser gewichtigen Drittinteressen in eine Abwägung führt dazu, dass die Belange des Arbeitgebers zurückzutreten haben.
BAG 10 AZR 850/08
Veröffentlicht am: 10.01.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Weitere Artikel
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Anpassen von Baufertigteilen
Stichworte: Arbeitsgericht, ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau, Sozialkasse
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Einbau von vorgefertigten Fenstern und Türen - Anpassen von Baufertigteilen
Mit dem Einbau von Drittfirmen vorgefertigten Türen und Fenstern handelt es sich auch dann um Trocken- und Montagebauarbeiten i.S.v.

Veröffentlicht am: 23.02.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Urproduktion
Stichworte: ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau, Sozialkasse
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich des VTV-Bau - Bohrungen zur Erdwärmegewinnung - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion
Zu den Rohrleitungsbauarbeiten im Sinne des § 1 Abs 2 Abschn V Nr 25 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV-Bau) gehören alle Arbeiten, die das Verlegen bzw.

Veröffentlicht am: 04.02.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialkasse
Stichworte: Arbeitsvertrag, ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau, Sozialkasse
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung i.S.v. § 1 Abs 2 Abschn VI VTV-Bau - Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialkasse
Selbständige Betriebsabteilungen in Betrieben des Baugewerbes werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 2 VTV nur dann nicht vom betrieblichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 VTV erfasst, wenn in ihnen "andere", dh.

Veröffentlicht am: 14.01.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau