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Umgangsrecht umfasst Übernachtung
Kinder dürfen nach einer Trennung / Scheidung zumindest dann bei ihrem leiblichen Vater übernachten, wenn dieser ohne diese Übernachtungsmöglichkeit sein Umgangsrecht gar nicht ausüben könnte.
Kann ein leiblicher Vater sein Umgangsrecht wegen der großen Entfernung zum Wohnort der Mutter nur ausüben, wenn sein Kind bei ihm übernachten kann, schließt das Umgangsrecht auch die Übernachtung mit ein. Denn andernfalls würde das Umgangsrecht ins Leere laufen, was ohne besondere anderweitige Umstände nicht hinnehmbar ist, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Richter wiesen daher noch im Vorfeld eines Umgangsrechtsstreits einen Antrag der Mutter auf Prozesskostenhilfe wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit ab.
Veröffentlicht am: 29.01.2010 | Kategorie: Gerichtsurteile Familienrecht
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Veröffentlicht am: 16.07.2010 | Kategorie: Gerichtsurteile Familienrecht
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