Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
Oettingenstraße 25
80538 München
| Tel.: | +49 (0) 89 29 19 01-0 |
|---|---|
| Fax: | +49 (0) 89 29 19 01-11 |
| E-Mail: | office@jusek.de |
Palais Esplanade
Sandplatz 2
I-39012 Meran
| Tel.: | +39 (0) 4 73 211 911 |
|---|---|
| Fax: | +39 (0) 4 73 211 424 |
| E-Mail: | info@pirhofer.it |
Kategorien
Stichworte
Gesetzliche Kündigungsfrist verstößt gegen Europarecht
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
Deutsche Arbeitsgerichte dürfen das bisherige Kündigungsrecht ab sofort nicht mehr unverändert anwenden. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich die Vorschrift verworfen, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht für die Kündigungsfrist angerechnet werden. Das verstoße gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet bereits an einer entsprechenden Gesetzesänderung.
Veröffentlicht am: 25.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
Weitere Artikel
Gesetzliche Kündigungsfrist verstößt gegen Europarecht
Stichworte: Arbeitsrecht, Kündigung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
Deutsche Arbeitsgerichte dürfen das bisherige Kündigungsrecht ab sofort nicht mehr unverändert anwenden. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich die Vorschrift verworfen, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25.
...
Veröffentlicht am: 25.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
Kündigung nur mit handschriftlicher Unterschrift
Stichworte: Arbeitsrecht, Kündigung
Die mit einem Unterschriftenstempel signierte Kündigung ist unwirksam.
Nachdem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen muss, genügt es nicht, wenn die Unterschrift des Arbeitgebers lediglich aufgestempelt oder aufgedruckt ist.
...
Veröffentlicht am: 23.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
Unzumutbarer Arbeitsplatzwechsel
Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen auch dann keinen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes über 300 Kilometer hinnehmen, wenn das Unternehmen während der Elternzeit seinen Sitz verlegt hat.
Das Direktionsrecht eines Arbeitgebers umfasst auch die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort zuzuweisen.
...
Veröffentlicht am: 19.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht