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Kündigung während der Elternzeit
Das während einer Elternzeit bestehende Kündigungsverbot erstreckt sich nur auf das Arbeitsverhältnis, für das die Elternzeit in Anspruch genommen wird.
Nimmt ein Arbeitnehmer während seiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber eine Beschäftigung auf, so gilt für diesen nicht das Kündigungsverbot während der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht stellte in einer neueren Entscheidung klar, dass das Kündigungsverbot nur für den Arbeitgeber gelte, gegenüber dem die Elternzeit geltend gemacht worden ist. Soweit ein Arbeitnehmer während der suspendierten Arbeitsbeziehung ein neues Arbeitsverhältnis gegenüber einem anderen Arbeitgeber begründet, muss er sich wie alle anderen Arbeitnehmer behandeln lassen. Eine Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen ist daher für den neuen Arbeitgeber stets möglich.
Veröffentlicht am: 05.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
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Veröffentlicht am: 25.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
Kündigung nur mit handschriftlicher Unterschrift
Stichworte: Arbeitsrecht, Kündigung
Die mit einem Unterschriftenstempel signierte Kündigung ist unwirksam.
Nachdem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen muss, genügt es nicht, wenn die Unterschrift des Arbeitgebers lediglich aufgestempelt oder aufgedruckt ist.
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Veröffentlicht am: 23.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
Unzumutbarer Arbeitsplatzwechsel
Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen auch dann keinen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes über 300 Kilometer hinnehmen, wenn das Unternehmen während der Elternzeit seinen Sitz verlegt hat.
Das Direktionsrecht eines Arbeitgebers umfasst auch die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort zuzuweisen.
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Veröffentlicht am: 19.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht