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Laute Nachbarkinder
Wenn aus der Nachbarwohnung ständig Kinderlärm ertönt müssen dies die Mitmieter tolerieren. Dies gilt insbesondere bei Kleinkindern und Babys. Es ist ein altersgerechtes Verhalten, wenn ein Säugling in der Nacht schreit, weil er nicht einschlafen oder durchschlafen kann. Die Nachbarn müssen dies dulden. Selbst der Vermieter ist nicht berechtigt, dem Mieter zu kündigen, dies entschied das Amtsgericht Celle AZ 12 C 42/05 (10).
Auch müssen die Nachbarn Schreien, Weinen, Geräusche von Hopsen und Poltern hinnehmen, erklärt der Deutsche Mieterbund Berlin. So urteilten auch das Amtsgericht Berlin-Wedding AZ 6a C 228/01 sowie das Amtsgericht Frankfurt AZ 33 C 3943/04-13.
Vermieter und Nachbarn müssen jedoch nicht alles hinnehmen. Sind die Störungen lauter als das normale Maß, kann der Vermieter einschreiten.
Das Amtsgericht Celle AZ 11 C 1768/01 (5) hat entschieden, dass das Fahren mit Roller Skates in der Wohnung von den Nachbarn nicht geduldet werden muss. Roller Skates sind für den Gebrauch im Freien gedacht und führen beim Gebrauch in der Wohnung zu erheblichem Lärm.
Weiterhin sagt man, dass von älteren Kindern erwartet werden könne, dass sie beim Spielen in der Wohnung Rücksicht gegenüber den Nachbarn zeigen.
Veröffentlicht am: 25.06.2008 | Kategorie: Archiv Zivilrecht
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