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Archiv Wirtschaftsrecht
Schnäppchen erst nach Vertragsabschluss
Stichworte: Kaufvertrag, Internet
Internetkäufe zu einem irrtümlich viel zu niedrig eingestellten Preis sind nur dann ein echtes Schnäppchen, wenn der Verkäufer sich durch einen Vertrag rechtlich bindet.
In dem Fall vor dem Amtsgericht Fürth konnten zwei Käufer die zu zweihundert statt zu zweitausend Euro angebotenen Flachbildschirme aufgrund einer Vertragsbestätigung erfolgreich einklagen, nachdem das verkaufende Unternehmen seinen Fehl

Veröffentlicht am: 05.02.2010 | Kategorie: Archiv Wirtschaftsrecht
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