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Kategorien
Stichworte
Steuerhinterziehung
Stichworte: Strafsache,
Strafverteidiger
Das Steuerstrafrecht ist als Nebenstrafrecht zum regulären Strafrecht insbesondere auf die Steuerhinterziehung ausgerichtet. Die Besonderheit im Steuerstrafrecht liegt darin, dass eine Steuerschuld vorausgesetzt wird und die strafbare Handlung in der Regel in der nichtrechtzeitigen Zahlung der Steuer bzw. der absichtlichen Verkürzung der Steuerschuld liegt.
Die Besonderheit in Steuerstrafverfahren liegt also darin, diese Schnittstelle sauber herauszuarbeiten und der Staatsanwaltschaft bzw. den Gerichten zugunsten des Beschuldigten den angeblich verkürzten Betrag zu relativieren und gegebenenfalls die dahinter stehende steuerrechtliche Konstruktion klar zu machen.
Anwalt Jusek in München mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht/Steuerstrafrecht übernimmt für Sie in Steuerstrafsachen die Verteidigung.
Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Strafrecht
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