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Günstige Urteile bei Strafsachen
Allein in Bayern werden jedes Jahr ca. 580.000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen geführt. Davon werden 172.435 (Jahr 2002) Personen rechtskräftig abgeurteilt. Nur 17,6 % von ihnen waren Frauen. Von den 140.846 Verurteilten waren 38.942 oder 27,6 Ausländer ( Jahr 2002) und Staatenlose, die überwiegend wegen Straftaten nach dem Ausländergesetz, Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug und Untreue oder Straftaten nach dem Asylverfahrens- und dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden. (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)
Die Erfahrung lehrt, dass Strafurteile für den beschuldigten Bürger umso günstiger ausfallen, je näher sich der Richter mit ihm als Einzelperson befasst hat. Je mehr es dem Verteidiger gelingt, seinen Mandanten für den Richter transparent („einsehbar“) werden zu lassen, desto größer ist die Chance, dass das Urteil vom menschlichen Verständnis für das Schicksalhafte auf einer strafprozessualen Verstrickung getragen ist. Es gibt im Strafrecht keine gleichen und nicht einmal vergleichbare Fälle, die es dem Richter erlauben würden, seine Entscheidung im Falle A als Faksimile für den Fall B zu benutzen. Und es ist die wichtigste Aufgabe des Strafverteidigers, die stets vorhandenen singulären Besonderhei¬ten des Einzelfalles zu erkennen und dem Gericht nahe zu bringen.
Anwalt Jusek in München mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht übernimmt für Sie die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen (Bußgeldsachen).
Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Strafrecht
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