Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
Widenmayerstr. 18
80538 München
Tel.: | +49 (0) 89 29 19 01-0 |
---|---|
Fax: | +49 (0) 89 29 19 01-11 |
E-Mail: | office@jusek.de |
Palais Esplanade
Sandplatz 2
I-39012 Meran
Tel.: | +39 (0) 4 73 211 911 |
---|---|
Fax: | +39 (0) 4 73 211 424 |
E-Mail: | info@pirhofer.it |
Kategorien
Stichworte
Umgangsrecht nach Scheidung
Wie die Regelung des elterlichen Sorgerechts hat auch die Regelung des Umgangsrechts in erster Linie Rücksicht zu nehmen auf das Kindeswohl. Es geht um die erforderlichenfalls auch gerichtliche Feststellung, in welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen das minderjährige Kind mit dem Elternteil Umgang haben soll, in dessen Haushalt es nicht ständig lebt.
Je nach Alter des betroffenen Kindes bzw. der betroffenen Kinder ist auf Wunschäußerungen Rücksicht zu nehmen. Persönliche Anliegen und Einwendungen der Eltern sind nur in zweiter Linie unter Beachtung des Kindeswohls zu berücksichtigen.
Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht
Weitere Artikel
Gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung
Stichworte: Scheidung, Trennung, Familienrecht
Kommunikationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen geschiedenen Eheleuten sprechen nicht automatisch gegen die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts.
Geschiedene Eltern können auch dann das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zusammen ausüben, wenn es zwischen ihnen Kommunikationsschwierigkeiten gibt.
...
Veröffentlicht am: 01.03.2010 | Kategorie: Archiv Familienrecht
Umgangsrecht nach Scheidung
Stichworte: Scheidung, Trennung
Wie die Regelung des elterlichen Sorgerechts hat auch die Regelung des Umgangsrechts in erster Linie Rücksicht zu nehmen auf das Kindeswohl. Es geht um die erforderlichenfalls auch gerichtliche Feststellung, in welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen das minderjährige Kind mit dem Elternteil Umgang haben soll, in dessen Haushalt es nicht ständig lebt.
Je nach Alter des betroffenen Kindes bzw.
...
Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht
Sorgerecht
Stichworte: BGH, Scheidung, Trennung, Familienrecht
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshof, der Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiengerichte sieht vor, dass die elterliche Sorge für gemeinschaftliche, minderjährige Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung als Folge fortdauernder gemeinsamer Verantwortung von den Ehepartnern gemeinsam ausgeübt werden soll. Ausnahmen bestätigen die Regel.
...
Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht