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Gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung
Kommunikationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen geschiedenen Eheleuten sprechen nicht automatisch gegen die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts.
Geschiedene Eltern können auch dann das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zusammen ausüben, wenn es zwischen ihnen Kommunikationsschwierigkeiten gibt. Wenn dadurch das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt wird, ist die gemeinsame Sorgerechtsausübung vorzuziehen, entschied das Oberlandesgericht Köln. Erst wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Streitigkeiten auch zu Lasten des Kindes gehen, muss über die alleinige Zuweisung des Sorgerechts an einen Elternteil entschieden werden. Dagegen entschied sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main für die alleinige Sorgerechtsübertragung, wenn die Eltern auch nach der Scheidung in einem Dauerstreit liegen. Denn für die Ausübung der gemeinschaftlichen Sorge, so die Frankfurter Richter, sei eine tragfähige soziale Beziehung notwendig, die es bei einem permanenten Streit nun einmal nicht gibt.
Veröffentlicht am: 01.03.2010 | Kategorie: Archiv Familienrecht
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Umgangsrecht nach Scheidung
Stichworte: Scheidung, Trennung
Wie die Regelung des elterlichen Sorgerechts hat auch die Regelung des Umgangsrechts in erster Linie Rücksicht zu nehmen auf das Kindeswohl. Es geht um die erforderlichenfalls auch gerichtliche Feststellung, in welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen das minderjährige Kind mit dem Elternteil Umgang haben soll, in dessen Haushalt es nicht ständig lebt.
Je nach Alter des betroffenen Kindes bzw.
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Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht
Sorgerecht
Stichworte: BGH, Scheidung, Trennung, Familienrecht
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshof, der Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiengerichte sieht vor, dass die elterliche Sorge für gemeinschaftliche, minderjährige Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung als Folge fortdauernder gemeinsamer Verantwortung von den Ehepartnern gemeinsam ausgeübt werden soll. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht