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Sorgerecht
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshof, der Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiengerichte sieht vor, dass die elterliche Sorge für gemeinschaftliche, minderjährige Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung als Folge fortdauernder gemeinsamer Verantwortung von den Ehepartnern gemeinsam ausgeübt werden soll. Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Vordergrund steht das Kindeswohl, dessen Berücksichtigung im Einzelfall oftmals danach verlangt, die elterliche Sorge einem Ehepartner allein zu übertragen.
Im Wesentlichen beinhaltet das elterliche Sorgerecht das Recht zur gesetzlichen Vertretung der minderjährigen Kinder. Die Regelung der elterlichen Sorge besagt im Übrigen noch nicht ohne weiteres, wem zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen das Recht zum Umgang mit den minderjährigen Kindern zustehen soll.
Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht
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Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht
Sorgerecht
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Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshof, der Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiengerichte sieht vor, dass die elterliche Sorge für gemeinschaftliche, minderjährige Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung als Folge fortdauernder gemeinsamer Verantwortung von den Ehepartnern gemeinsam ausgeübt werden soll. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Veröffentlicht am: 28.11.2007 | Kategorie: Archiv Familienrecht