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Wichtige Gerichtsurteile
Rechte und Pflichten beim Urlaub
Stichworte: Kündigung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Urlaub
Ein genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, wohingegen eigenmächtig genommener Urlaub ebenso wie erschlichener (Mehr-)Urlaub eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen genehmigten Urlaub abzubrechen. Etwas anderes gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer einem solchen "Abbruch auf Abruf" vor der Genehmigung zugestimmt hat.

Veröffentlicht am: 09.05.2011 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht
Urlaubskasse - Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
Stichworte: Arbeitgeber, Urlaub, ULAK Bau, Soka Bau, ZVK Bau
Urlaubskasse - Baugewerbe - Beitragszahlung - Urlaubsvergütung - Erstattung - Verfall - Verjährung - Aufrechnung - Verzugszinsen
Zur Frage des Verfalls und der Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland, der Erstattungsansprüche wegen Zahlung von Urlaubsvergütung geltend macht, sowie zur Frage, ob verfallene und verjährte Forderungen auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen

Veröffentlicht am: 28.12.2010 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Urlaubsentschädigung bei unbezahlter Freistellung
Stichworte: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Urlaub, ULAK Bau, Soka Bau
Urlaubsentschädigung nach dem BauRTV bei unbezahlter Freistellung aus Polen entsandter Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses
Tage unbezahlter Freistellung (unbezahlter Urlaub), die ein nach Deutschland entsandter Bauarbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbart, gelten im Verhältnis zur Urlaubskasse nicht als bezahlter Urlaub.
Die Vereinbarung unbezahlter Freistellung statt Urlaubs mit dem Zie

Veröffentlicht am: 08.12.2010 | Kategorie: Gerichtsurteile Soka Bau / ZVK Bau
Verfall Urlaubsanspruch
Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Urlaub
Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen
Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist auch nach den Entscheidungen des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06) und des BAG vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) ebenso wie der Urlaubsanspruch auf das laufende Kalenderjahr bzw. den Übertragungszeitraum befristet.
Soweit der Arbeitnehmer seinen Urlaubsabgeltungsanspruch nicht bis zum Ende des Kalenderjahres bzw.

Veröffentlicht am: 27.08.2010 | Kategorie: Gerichtsurteile Arbeitsrecht