Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
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Tätigkeitsbereiche
Unfallflucht
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Jusek in München übernimmt für Sie die Vertretung bei Unfallflucht.
Bei der Unfallflucht handelt es sich um etwas atypisches Delikt. Regelmäßig ist nämlich jemand, welcher eine zivilrechtlich relevante Handlung begeht, nicht verpflichtet, sich selbst „ans Messer zu liefern“. § 142 Strafgesetzbuch (StGB) stellt jedoch unter Strafe, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und irgendwie am Unfall beteiligt war. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 28.043 Personen wegen Unfallflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne Personenschaden und 14.400Personen wegen Unfallflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden verurteilt.
Für den Strafverteidiger ist in einem solchen Fall vor allem zu klären, inwieweit tatsächlich eine Beteiligung am Unfall vorlag, insbesondere ob der Beschuldigte als Fahrer in Frage kommt. Es ist daher in solchen Fällen dringend angeraten, gegenüber der Polizei auch nicht ansatzweise eine Aussage zu tätigen. Dies gilt im Übrigen für fast alle Strafverfahren.
Weiterhin ist es in solchen Fällen dringend angeraten, innerhalb von 24 Stunden einen Anwalt aufzusuchen. Gegebenenfalls ist es nämlich noch möglich, den Unfall nachzumelden.
Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht in bestimmten Fällen auch darin, den der Gegenseite entstandenen Schaden zu relativieren, so dass das Verfahren eventuell eingestellt werden kann.
Anwalt Jusek in München mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht / Fahrerflucht übernimmt für Sie bundesweit die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen (Bußgeldsachen).