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JUSEK Rechtsanwälte
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Tätigkeitsbereiche
Trunkenheit
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Jusek in München übernimmt für Sie die Vertretung bei Trunkenheit im Straßenverkehr.
Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 179.630 Personen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt.
Es handelt sich bei der Trunkenheit im Straßenverkehr also um ein so genanntes Massendelikt, welches von der Justiz auch entsprechend behandelt wird. Dabei werden Alkoholmengen von 1,1 Promille und mehr im Blut automatisch als Straftaten gewertet. Dies führt bei Ersttätern zu einer Geldstrafe, bei Wiederholungstätern zu Freiheitsstrafen mit oder ohne Bewährung. Als Nebenfolge wird bei Verurteilungen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis und die Festsetzung einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.
Abgesehen von der Überprüfung der Ordnungsgemäßheit des Strafverfahrens besteht die Kunst der Verteidigung in den unstreitigen Fällen darin, zugunsten des Beschuldigten alle entlastenden Momente heranzuziehen und dadurch die Höhe der Strafe einschließlich der Nebenfolge auf ein Minimum zu drücken.
Anwalt Jusek in München mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht / Trunkenheit im Straßenverkehr übernimmt für Sie die Verteidigung.