Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
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Tätigkeitsbereiche
Straßenverkehrsgefährdung
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Jusek in München übernimmt für Sie die Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten in der Straßenverkehrsgefährdung.
Im Jahr 2008 wurden 83.436 Personen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, darunter 80.240 in Trunkenheit, verurteilt. Der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung setzt dabei voraus, dass jemand beim Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr entweder aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder aufgrund grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Werte gefährdet. Dabei geht die Justiz z.B. im Rahmen eines Verkehrsunfalls, welcher mit einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille BAK verbunden ist, automatisch von einer Straßenverkehrsgefährdung aus.
Die Aufgabe eines Verteidigers besteht in diesen Fällen darin, den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sauber herauszuarbeiten, so dass klar wird, dass es in den entsprechenden Fällen gar nicht erst zur Verwirklichung des Tatbestandes kommt.
Anwalt Jusek in München mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht / Straßenverkehrsgefährdung übernimmt für Sie die Verteidigung.