Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
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Tätigkeitsbereiche
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Jusek in München übernimmt für Sie die Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße "ohne kriminellen Gehalt".
Sie wiegen weniger schwer als eine Straftat und werden deshalb nur mit
einer Geldbuße geahndet, nicht mit einer Strafe.
Bei Verstößen
gegen die Straßenverkehrsordnung, dies sind ca. 95 % aller
Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann neben dem Bußgeld auch ein
Fahrverbot von drei Monaten verhängt werden.
Die Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten erfolgt - anders als bei einer Straftat - in einem
Verwaltungsverfahren (Bußgeldverfahren), bei Einspruch durch das
Amtsgericht.
Auch eine Ordnungswidrigkeit unterliegt der
Verjährung. Nach dem Ablauf der Verjährung kann eine Ahndung der
Ordnungswidrigkeit nicht mehr erfolgen. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt
- je nach Fall - innerhalb von drei Monaten bis drei Jahren. In
Verkehrssachen beträgt die Verjährung grundsätzlich 3 Monate. Für
weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Jusek gern zur Verfügung.