Ihr Anwalt in München
JUSEK Rechtsanwälte
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Tätigkeitsbereiche
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Jusek in München übernimmt für Sie die Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße "ohne kriminellen Gehalt". Sie wiegen weniger schwer als eine Straftat und werden deshalb nur mit einer Geldbuße geahndet, nicht mit einer Strafe.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, dies sind ca. 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten verhängt werden.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt - anders als bei einer Straftat - in einem Verwaltungsverfahren (Bußgeldverfahren), bei Einspruch durch das Amtsgericht.
Auch eine Ordnungswidrigkeit unterliegt der Verjährung. Nach dem Ablauf der Verjährung kann eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit nicht mehr erfolgen. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt - je nach Fall - innerhalb von drei Monaten bis drei Jahren. In Verkehrssachen beträgt die Verjährung grundsätzlich 3 Monate. Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Jusek gern zur Verfügung.