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JUSEK Rechtsanwälte
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Tätigkeitsbereiche
Pflichtteil
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Jusek in München hilft Ihnen bei Fragen zum Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Abkömmlinge, also die Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt. Geschwister hingegen sind nie pflichtteilsberechtigt. Rechtsanwalt Jusek hilft Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche wie auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Normalerweise wird zunächst ein Nachlassverzeichnis erstellt, wobei man auch Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigen sollte, da diese Ergänzungsansprüche für den Pflichtteil auslösen können. Sobald der reine Nachlass feststeht, kann man den Anspruch durchsetzen. Die Kanzlei hilft Ihnen dabei, wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen können und vor allem wieviel Sie bekommen.