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Tätigkeitsbereiche
Erbengemeinschaft
Rechtsanwalt Karl Jusek Anwalt in München
Rechtsanwalt Karl Jusek in München hilft Ihnen bei Fragen zur Erbengemeinschaft.
Werden mehrere Personen gesetzliche oder testamentarische Miterben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Nicht der einzelne Miterbe, sondern die Erbengemeinschaft ist zunächst Eigentümer und Inhaber der Nachlassgegenstände.
Möchte ein Miterbe über seinen Erbteil allein verfügen, so muss zunächst die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Das heißt, die Erbengemeinschaft muss sich darüber einigen, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll oder dass die Nachlassgegenstände verkauft werden sollen.
Solange die Erbengemeinschaft nicht aufgelöst ist, müssen alle Miterben gemeinsam handeln und sich stets einig sein.
Sie sollten sich von einem Anwalt beraten lassen, wenn Sie eine Erbengemeinschaft auflössen wollen oder ein Ausgleichsanspruch unter Miterben besteht.