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Tätigkeitsbereiche
Italienisches Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Pirhofer Anwalt in München
Rechtsanwalt Pirfhofer in München übernimmt für Sie die Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten im Italienischen Erbrecht.
Testamente und Schenkungen zu Lebzeiten sollen den Erbfall frühzeitig regeln und eine problemlose Erbaufteilung ermöglichen, Doppelbesteuerungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen vermeiden und langwierige Erbprozesse auf die unvermeidbaren Fälle reduzieren.
Mit den Familienrechtsfragen häufig verknüpft ist das Erbrecht. Besonders in diesem Fachgebiet kommen der Kanzlei die langjährigen internationalen Kontakte des RA Dr. Pirhofer und seine Mitgliedschaften in internationalen juristischen Vereinigungen und Netzwerken zugute. Wesentliche Sachverhalte des Erbrechts sind die durch ein Testament vorgegebene Erbfolge sowie andernfalls die gesetzlich geregelte Erbfolge. Bei einem unproblematischen Sachverhalt steht die bürokratische Abwicklung im Vordergrund (Erbschaftsmeldung, Erwerb eines richterlichen Erbscheins).
Besondere Aufmerksamkeit verlangt bei grenzübergreifenden Erbfällen die Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung. In anderen Fällen kommt es zu Klagen auf Kürzung wegen Pflichtteilsverletzungen, mit denen etwa ein Testament, Schenkungsakt oder Kaufakt angefochten wird. Im Zusammenhang mit der angestrebten außergerichtlichen Lösung erfolgen oft Gutachten, die strittige Werte beurteilen. Ein Beispiel ist die Schätzung von Immobilien. Kann keine Kompromisslösung gefunden werden, muss der Prozess vor Gericht abgewickelt werden.